Sie bekommen bei mir kurzfristig einen Termin für ein erstes Orientierungsgespräch. Es entfallen also lange Wartezeiten auf einen Therapieplatz.
Sie können gleich feststellen, ob Sie mit mir arbeiten wollen und können. So stellt sich diese Frage nicht erst nach längerer Wartezeit.
Das langwierige Prozedere von Gutachten zur Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse entfällt.
Sie können selbst bestimmen, in welcher Frequenz Sie Therapietermine vereinbaren möchten.
Wenn Sie sich nach beendeter Psychotherapie in der zweijährigen Sperrfrist der Krankenkasse befinden, können Sie Ihre Therapie bei mir fortsetzen.
Als Heilpraktikerin unterliege ich der Schweigepflicht.
Eine dokumentierte Psychotherapie mit entsprechender Diagnose in der Krankenakte Ihrer Krankenkasse kann bei manchen Versicherungen ( wie z. B. Zusatzversicherungen oder Versicherungen zur Berufsunfähigkeit) erhöhte Kosten zur Folge haben oder mit besonderen Leistungsbeschränkungen verbunden sein.
Sie profitieren bei mir von einem ermäßigtem Honorar.